Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Kempfler & Kempfler. Gegenstand der Abmahnung ist die Veröffentlichung eines Fotos, auf welchem ein Polizeieinsatz abgebildet ist. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Erstattung von Abmahnkosten.
Allgemeine Hinweise:
Immer häufiger werden über das Internet, insbesondere über soziale Netzwerke, Fotos veröffentlicht, auf denen neben dem eigentlichen Motiv oder der gewollt abgebildeten Person auch andere Personen, meistens unbeabsichtigt, mit abgebildet sind. Sofern diese Personen identifizierbar sind und ihre Zustimmung hierzu nicht erteilt haben und auch sonst keine Ausnahme vorliegt, ist eine derartige Veröffentlichung unzulässig. Der Betroffene kann dann gegen den Verbreiter des Fotos kostenpflichtig Unterlassungsansprüche geltend machen. Konkret ist das Recht am eigenen Bild verletzt. Beachten Sie daher bei der Veröffentlichung von Fotos, dass die auf den Fotos abgebildeten Personen auch die Zustimmung zur Veröffentlichung erteilt haben.
Wie kann ich Ihnen helfen!
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereich des Urheberrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.
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